Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang
über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im
Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat
nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit,
Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder
zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz,
teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss
rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen
eine Inanspruch- nahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und
zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält
sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf
bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren
(z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten
(Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will
der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies
von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels
Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der
Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der
Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter
hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum
Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der
unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die
Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware
(z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes
Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die
Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung,
es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte
ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige
Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus
resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter
widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz
von Filesharing-Programmen;
• die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von
Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen
Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung
des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung
beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren
Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss
er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.